Haftpflichtversicherung

So süß, brav und gut erzogen sie auch sind, einen Schaden können sie trotzdem schnell verursachen.

Unbedingt gut versichert sein!

Haftpflichtversicherung, das klingt so gar nicht nach Urlaub. Doch genau das Gegenteil ist der Fall:
Wer gut versichert ist, kann mit seinem Hund völlig entspannt in die Ferien oder in ein Relax-Wochenende starten.

Beim Auto kennen wir alle die Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine echte Pflichtversicherung ist; man muss sie haben.
Ist das Auto nicht versichert, darf es auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden.

Bei Mensch und Tier sieht das anders aus.

Im Rahmen meiner journalistischen TV-Tätigkeit appelliere ich bei Versicherungsthemen immer wieder, dass jeder unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben sollte.
Um es vorweg zu nehmen: Nein, ich verkaufe keine Versicherungen… 😉

Es kann aber immer schnell etwas passieren: Man fügt einem anderen aus Versehen einen Körper- oder Sachschaden zu.
Bei kleineren Schäden ist das nicht gleich ein Problem, aber schnell kann eine Unachtsamkeit auch mal einen Millionenschaden verursachen und dann bedeutet das den wirtschaftlichen Ruin, wenn man keine private Haftpflichtversicherung hat.

Wichtig zu wissen!
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Hundehalter nicht, d.h. Schäden, die sein Hund verursacht, sind nicht mitversichert.
Man sollte für seinen Hund unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung, genauer Tierhalterhaftpflichtversicherung, abschließen.
Der Grund: Verursacht der Hund einen Schaden, haftet sein Besitzer in unbegrenzter Höhe, ganz egal ob dem Hundehalter ein Verschulden vorzuwerfen ist oder nicht.
Es handelt sich um eine sog. Gefährdungshaftung.
Nur in einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben, manchmal aber auch nur für bestimmte Rassen.

Die meisten Haftungsfälle von Hundehaltern betreffen nicht irgendwelche Bisswunden, die ein Hund einem anderen Hund oder Menschen zufügt, sondern es geht um Alltagschäden, die auch auf Reisen passieren können.
Der liebe Vierbeiner zerbeißt im Hotelzimmer einen teuren Teppich oder das Federbett, stößt im Spiel gegen einen Tisch und wirft eine Vase um, läuft einem Jogger vor dem Hotel zwischen die Beine oder rennt vom Hotelparkplatz aus unkontrolliert über die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall.
Für solche Fälle schützt die Tierhalterhaftpflichtversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen einer Haftung.

Beim Umfang der Versicherungsleistungen unbedingt darauf achten, dass folgende Schadensereignisse mitversichert sind:
– Mietsachschäden
– Schutz bei Verstoß gegen die Pflichten des Hundehalters (z.B. Leinenpflicht)
– Mitversicherung von Hundehütern (Hundesitting)
– ungewollte Deckackte
– Versicherungsschutz auch im Ausland