Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittskostenversicherung

Wer zusammen mit seinem Hund zu seinem Traumziel reisen will, bucht sein Hotel, Ferienhaus oder Campingplatz manchmal lange im Voraus, um sicher zu sein, dass der Hundeurlaub zum Relaxen auch wirklich klappt.
Zwischen Buchung und Reisestart kann dann natürlich noch viel passieren.

Kommt es zu einer Situation, die dazu führt, dass man seinen gebuchten Urlaub nicht antreten kann, können, je nach vertraglicher Vereinbarung, hohe Stornokosten entstehen.
Um dieses Kostenrisiko zu minieren, ist es bei lange im Voraus gebuchten Unterkünften oder auch bei besonders teuren Reisebuchungen sinnvoll, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Die Angebote auf dem Markt sind sehr vielfältig.

Die Reiserücktrittskostenversicherung sichert individuelle Risiken des Reisenden ab und übernimmt im Fall des Falles die Stornokosten von einem Hotel, Ferienhausanbieter, Campingplatz oder auch von einem Reiseveranstalter, wenn der Versicherte oder auch mitversicherte Personen unerwartet nicht mehr reisen können oder die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist.
Der Umfang der Versicherungsleistungen unterscheidet sich bei den Anbietern, aber i.d.R. sind mindestens folgende Fälle versichert:

  • Tod des Reisenden oder eines nahen Angehörigen
  • schwere Unfallverletzungen
  • unerwartete, schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft/Schwangerschaftskomplikationen
  • Bruch von Prothesen
  • Organspende oder Empfang
  • Größerer Schaden am Eigentum (z.B Feuer- oder Wasserschaden oder Einbruch in der Wohnung/Haus).
  • Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes (betriebsbedingte Kündigung)
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit

Wau, das sollte man wissen!

Es gibt Reiserücktrittskostenversicherungen, die die unerwartete Erkrankung eines Haustieres ebenfalls mit absichern.
Wenn sich Euer Hund vor der Reise verletzt oder krank wird, so dass eine Reise nicht möglich oder zumutbar ist, trägt die Versicherung auch in diesem Fall die Stornokosten.
Wie so oft bei Versicherungsleistungen sollte aber das Kleingedruckte des Versicherungsverterages genau studiert werden.
Der Versicherungsschutz bei plötzlicher Erkrankung/Verletzung oder auch dem Tod Eures Hundes greift zumeist nur, wenn der Hund mit zur Reise angemeldet wurde, d.h. in den Vertragsunterlagen des Hotels, Ferienhausanbieters, Campingplatzbetreibers u.a. mit erwähnt wird.

Es ist sinnvoll, die Reiserücktrittskostenversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren bzw. zu ergänzen (Kombitarif).